Ist die Mitarbeiterüberwachung erlaubt? Und welche Möglichkeiten der Personenüberwachung gibt es?

Die Mitarbeiterüberwachung wird zu unrecht wegen einiger Negativ-Beispiele angeprangert! Fakt ist, dass tagtäglich Firmen, Unternehmen, Großhändler, Einzelhändler und Dienstleister durch kriminelle und untreue Mitarbeiter und Angestellte erheblicher finanzieller Schaden zugefügt wird.

Auf der anderen Seite ist die Überwachung von Mitarbeitern eine sensibles Thema, bei dem schnell Vertrauensverhältnisse zerstört werden können. Hinzu kommt die rechtliche Problematik (Datenschutzgesetz, allgemeine Persönlichkeitsrechte). Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll eine versierte Wirtschaftsdetektei einzuschalten, wenn im Unternehmen nicht alles mit rechten Dingen zugeht und der Verdacht auf schwere Straftaten besteht.

Häufig wird angenommen, dass Mitarbeiterüberwachung verboten und nicht erlaubt sei! Das ist aber keineswegs so, denn es muss ja Unternehmen möglich sein, sich gegen Sabotage, Diebstahl, Untreue, Wettbewerbsverstößen, Spesenbetrug, Abrechnungsbetrug, Patentdiebstahl, Markenpiraterie, Krankschreibungsbetrug, Lohnfortzahlungsbetrug und andere Straftaten wehren zu können. Natürlich muss dabei auch das „Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern und Angestellten berücksichtig werden. (Mehr zu den rechtlichen Grenzen der Mitarbeiterüberwachung).

Ja, Mitarbeiterüberwachung ist erlaubt!

Nach § 32 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) dürfen Unternehmen Mitarbeiter durch Detektive überwachen lassen, wenn ein tatsächlicher Anhaltspunkt für eine Straftat des Mitarbeiters besteht.

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, das einer Ihrer Arbeitnehmer die Firma betrügt, bestiehlt, krankfeiert, untreu ist, Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz verrät oder eine andere Straftat verübt, können Sie diese Person durch einen Privatdetektiv überwachen lassen, wenn das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten nicht überwiegt.
Sie können also z.B. einen Detektiv in Ihr Unternehmen einschleusen, der anonym mitarbeitet, um eine Straftat aufzuklären.

Der Einsatz unserer Detektiven ist in zahlreichen Bereichen möglich, um Straftaten aufzuklären und so Schaden von Arbeitgebern abzuwenden.

Observationen von Beschäftigten können sowohl innerhalb des Betriebs, als auch außerhalb des Arbeitsplatzes im Rahmen von verdeckten Ermittlungen durchgeführt werden, um Vertragsverletzungen aufzudecken. Voraussetzung ein konkreter Verdacht, der sich auf Tatsachen stützt.


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Mitarbeiterüberwachung und Personenüberwachung durch unsere Detektei

Detektiv überwacht MiatarbeiterLiegt ein konkreter Verdacht einer schweren Pflichtverletzung durch einen Mitarbeiter vor, sollten Sie uns als erstes anrufen, um im persönlichen Gespräch mit einem erfahrenen Wirtschaftsdetektiv die Möglichkeiten einer heimlichen Mitarbeiterüberwachung durch Detektive, durch eine verdeckte Videoüberwachung oder andere Ermittlungsmethoden abzuchecken.

Nutzen Sie die Möglichkeit, von einem Fachmann persönlich beraten zu lassen, der Ihnen erläutert welche Möglichkeiten es bei der Personenüberwachung von Mitarbeitern gibt:

Die Überwachung von Personen – insbesondere von Mitarbeitern – ist eine schwierige und oft auch heikle Angelegenheit. Da ist kein Raum für unprofessionelle Ermittlungen und Observationen durch Hobby-Ermittler! Denn nichts ist unangenehmer, als das Auffliegen einer (evtl. sogar unberechtigten) Observation.

Unsere Wirtschaftsdetektive sind speziell geschult und observieren so diskret, dass keiner etwas mitbekommt. Zusätzlich können unsere Detektive zahlreiche detektivische Hilfsmittel nutzen, um unbemerkt zu optimalen Ermittlungsergebnissen zu kommen.

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Gerichtsverwertbare Beweise und vertrauliche Zusammenarbeit

Ein weiterer Vorteil unserer Detektei bei der Personenüberwachung sind rechtlich einwandfreie Ermittlungen und die Sicherung eindeutiger Beweise per Foto, Video und Detektiv-Protokoll. Diese Beweise sind anschließend vor Gericht gut verwertbar. Die eindeutigen Beweise der Mitarbeiterüberwachung können aber auch dazu genutzt werden, mit dem betroffenen Arbeitnehmer oder Angestellten eine außergerichtliche Vereinbarung zu treffen. Unsere Detektei behandelt die Überwachungsergebnisse in jedem Fall streng vertraulich.

Wann ist eine Mitarbeiterüberwachung angebracht, möglich, erlaubt?

Ein allen Fällen, wo tatsächliche Anhaltspunkte auf eine strafbare Handlung vorliegen, kann eine Mitarbeiterüberwachung in Betracht gezogen werden. Zum Beispiel bei:

  • Überwachung beim Verdacht auf „Blaumachen“ bzw. Krankschreibungsbetrug
  • Observationen beim Verdacht auf unerlaubte Nebentätigkeit oder Schwarzarbeit
  • Ermittlungen bei Mitarbeiterdiebstahl, beim Verdacht auf Unterschlagung
  • Ermittlungen bei vermuteter Untreue, Wettbewerbsverstößen, Betrug
  • Überwachung von Außendienstmitarbeitern z. B. bei Spesenbetrug, Arbeitszeitbetrug
  • Beobachtung von Angestellten bei Abrechnungsbetrug, Patentdiebstahl, Sabotage
  • Verdeckte Ermittlungen beim Verdacht auf Betriebsspionage oder Geheimnisverrat

Mitarbeiterüberwachung durch Einschleusung eines Detektivs

Bei der Einschleusung wird ein Detektiv als Mitarbeiter auf Zeit in Ihrem Unternehmen tätig. Dadurch kann der Detektiv ein Vertrauensverhältnis zu anderen Beschäftigen aufbauen und unbemerkt dort ermitteln, wo es keiner vermutet.

Die Einschleusung eines Detektivs ist eine sehr effektive Ermittlungsmethode, die unsere Wirtschaftsdetektei schon häufig erfolgreich durchgeführt hat. Gerade bei großen Unternehmen lässt sich diese Überwachungsmethode gut einsetzen. Bei kleineren Betrieben ist eine Detektiv-Einschleusung oft die einzige Möglichkeit in den Kreis krimineller Mitarbeiter vorzudringen.

Kosten der Mitarbeiterüberwachung

Stellt sich tatsächlich heraus, das der Beschäftigte eine Straftat gegangen hat, haben Sie handfeste Beweise für eine Verurteilung oder andere disziplinarische Maßnahmen. Sie können die angefallenen Detektivkosten vor Gericht geltend machen, vom kriminellen Mitarbeiter zurückfordern oder bei der Steuer absetzen.

Rufen Sie an und lassen Sie sich kostenlos zu den Detektivkosten beraten: 0800 – 861 862 8

Videoüberwachung von Mitarbeitern

Videoüberwachung per Monitor am ArbeitsplatzBei der Videoüberwachung gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Die offene Kameraüberwachung
  • Die verdeckte Videoüberwachung

Die offene Videoüberwachung kann zulässig sein, wenn sie verhältnismäßig ist und einen legitimen Zweck erfüllen soll (zum Beispiel bei Diebstählen im Betrieb). Auf jeden Fall sollte der Betriebsrat eingeschaltet werden. Betrifft die Videoüberwachung auch Kunden, ist darauf hinzuweisen.

Da die verdeckte Videokameraüberwachung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der überwachten Arbeitnehmer verletzen kann, sind der verdeckten Kameraüberwachung enge Grenzen gesetzt. Arbeitgeber dürfen diese Überwachungstechnik nur verdeckt einsetzen, wenn der konkrete Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung besteht und wenn keine andere – weniger drastische – Möglichkeit besteht, um die strafbaren Handlungen aufzuklären. Betrifft die heimliche Videoüberwachung auch Kunden, ist sie nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verboten.

Telefon und E-Mail von Mitarbeitern überwachen

Prinzipiell ist zu unterscheiden zwischen der Überwachung der Kontaktdaten bei Telefonaten, Emails und Internetaufrufen und der Überwachung von Inhalten.

Die Ermittlung der reinen Kontaktdaten bedarf der Zustimmung des Betriebsrates, ist aber auch technisch gut möglich. Das Aufzeichnen von Mitarbeitertelefonaten ohne deren Einwilligung der Gesprächspartner ist dagegen nach § 201 StGB strafbar.
Dienstlich aufgerufen Webseiten und berufliche Emails dürfen dagegen vom Arbeitgeber abgefragt und überprüft werden. Ist die private Nutzung von Emails per Betriebsvereinbarung verboten, kann der Arbeitgeber auch inhaltliche Kontrollen veranlassen. Ist die private Emailnutzung erlaubt, geht das laut Datenschutzrecht nicht.

Die rechtlichen Ausführungen wurden nach bestem Gewissen angefertigt. Sie sind zu Orientierung unserer Detektei-Kunden gedacht, um die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung auszuloten. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar.

Mitarbeiterüberwachung per GPS

Die Datenüberwachung von Mitarbeitern per GPS ist verboten. Da viele Arbeitgeber großes Interesse daran haben, wo sich Ihre Mitarbeiter im Außendienst oder Ihre LKW-Fahrer befinden, wird oft eine GPS-Überwachung gewünscht. Der Einsatz von GPS-Systemen mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten besprochen werden. Infos

 (Hinweis: Unsere Ausführungen zur Mitarbeiterüberwachung stellen keine Rechtberatung dar.)

Eine erfahrene Wirtschaftsdetektei hilft größere Schäden zu vermeiden

Detektiv bei der ObservationInternetkriminalität, Abhör-Angriffe durch Wanzen, unlautere Wettbewerber, Bonitäts- und Schuldnermittlungen, Firmenwagenrückführungen, Bewerberüberprüfungen, Sicherheitstechnik, Recherchen bei Geschäftspartnern – es gibt zahlreiche Felder, in denen der Einsatz einer erfahrenen Wirtschaftsdetektei von Vorteil sein kann und Unternehmen vor erheblichem Schaden bewahren kann.

Ist eine verdeckte Überwachung erlaubt? Dürfen Beschäftige in Deutschland am Arbeitsplatz überwacht und kontroliert werden? Was sagt das Arbeitsrecht und der Datenschutz dazu? Wann ist eine Kündigung möglich? Wie sieht es mit Mails, GPS, Videoüberwachung aus? Wichtige Urteile des Bundesarbeitsgerichtes gibt es z. B. bei Spiegel Online.

Wenn Sie eine erfahrene Wirtschaftsdetektei für eine Personenüberwachung suchen, die Ihre vertraulichen Unternehmensinformationen schützt, sollten Sie sich mit uns Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.

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