Mitarbeiterüberwachung durch Detektei

Erfolgreiche Mitarbeiterüberwachung

Mitarbeiterüberwachung durch Detektei erlaubt?

In den letzten Jahren gab es wieder einige spektakuläre Fälle, wo große Firmen, Banken und DAX-Unternehmen Ihre Mitarbeiter massiv und zum Teil unrechtmäßig überwacht haben.

Es gab Video-Überwachungen in Umkleideräumen, Bespitzelungen von Vorständen und führenden Managern und die Überwachung von Mails, Telefongesprächen und einiges mehr!

Selbstverständlich ist diese überzogene und illegale Mitarbeiterüberwachung, die eine starke Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern und Angestellten darstellt,  durch nichts zu rechtfertigen.

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Gebührenfreie Detektiv-Beratung: 0800 – 861 862 8
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Mitarbeiterüberwachung zur Bekämpfung krimineller Mitarbeiter legitim!

Auf der anderen Seite werden Unternehmen Milliarden-Schäden durch Diebstahl, Mitarbeiter-Untreue, Spesenbetrug, Krankschreibungsbetrug, Schwarzarbeit, unerlaubte Nebenbeschäftigung, Lohnfortzahlungsbetrug, Wettbewerbsvertöße, Bestechung, Korruption und andere kriminelle Machenschaften zugefügt.
Alle diese Mitarbeiterdelikte und Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer und Angestellte können Unternehmen massiv schädigen, so dass diese Firmen das Recht haben müssen, sich gegen die Mitarbeiter-Kriminalität zu Wehr zu setzen. Und hierzu ist eine erfahrene Detektei der richtige Ansprechpartner.

In welchen Fällen ist eine Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

Da die Personalüberwachung ein sensibles Thema ist, dass in die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre von Mitarbeitern eingreift und den Datenschutz verletzen kann, hat der Gesetzgeben der Bespitzelung von Mitarbeitern durch eine Detektei enge Grenzen gesetzt!
Andererseits muss das Überwachen von kriminellen Beschäftigten möglich sein, um ehebliche Nachteile und Schäden für das Unternehmen zu vermeiden.

Nach den Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes sind die gesetzlichen Vorgaben (salopp formuliert) so geregelt:
Die Mitarbeiterüberwachung ist nur dann erlaubt, wenn das Unternehmen einen konkreten Verdacht auf eine strafbare Handlung oder Pflichtverletzung hat, der auf Tatsachen beruht!
Und, wenn ein berechtigtes Interesse besteht!

Die Überwachen von Mitarbeitern kann insbesondere in folgenden Fällen erlaubt werden:

  • Vortäuschen einer Krankheit
  • Diebstahl
  • Verrat von Dienstgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen
  • Untreue
  • Sachbeschädigung
  • Arbeitszeitdiebstahl
  • Unterschlagung
  • Schwarzarbeit
  • Unerlaubter Nebenbeschäftigung
  • Sabotage
  • Betrug (Abrechnung, Spesen, …)
  • Korruption, Bestechung

Sie haben einen konkreten Verdacht? Sie wollen wissen, ob die Überwachung eines Mitarbeiters erlaubt ist?

Damit Sie sicher sind, im welchen Fällen eine Mitarbeiterüberwachung erlaubt, verboten und zu empfehlen ist, sollten Sie sich mit einer erfahrenen Wirtschaftsdetektei in Verbindung setzen. Unsere Detektei AS arbeitet dabei in enger Zusammenarbeit mit kompetenten Anwaltskanzleien zusammen, damit Mitarbeiterüberwachungen streng nach Gesetzt und den Compliance-Richtlinien durchgeführt werden.

Welchen Überwachungsmöglichkeiten gibt es?

Die Palette der Observationsmöglichkeiten reicht von der Videoüberwachung, der GPS-Überwachung, der Observation durch einen Detektiv, der Einschleusung von Wirtschaftsdetektiven bis hin zur Überwachung von E-Mails, Telefongesprächen, der Internetnutzung und des Bewegungsprofils durch GPS-Tracking.

Viele diesen Observations-Möglichkeiten sind rechtlich verboten oder sehr problematisch.
(Infos hierzu finden Sie z. B. hier )
Aber es gibt genügend Möglichkeiten der legalen Observation von kriminellen Beschäftigten.
Sprechen Sie unsere Detektei an, ein erfahrener Wirtschaftsdetektiv berät Sie gerne.

Eine seriöse Detektei, die nach den Regeln der Compliance arbeitet, ist der richtige Partner ...

Unsere Detektei ermittelt, recherchiert und observier seit über 30 Jahren für zahlreiche Unternehmen. Wir arbeiten professionell, sehr diskret, unauffällig und absolut vertraulich. Deshalb wird unsere Wirtschaftsdetektei auch häufig bei besonders heiklen Fällen engagiert.
Unsere Detektive beschaffen Ihnen die notwendigen Informationen, damit Sie intern agieren und entsprechende Maßnahmen einleiten können.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung gewünscht bzw. erforderlich, beschaffen wir gerichtsverwertbare Beweise und treten auch als Zeugen auf.

Die Detektivkosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten für unsere Detektei sind nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes in vielen Fällen auch vom Arbeitnehmer zu tragen ( z. B. BAG 8 A’Z’R 5/97)

Servicenummer

Email-Anfrage: office@überwachen.com

Detektiv überwacht Mitarbeiter

Sie möchten eine Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Detektiv?

Häufig erhält unsere Wirtschaftsdetektei Anfragen zu:

  • Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz
  • Mitarbeiter Überwachung per Kamera
  • Arbeitnehmerüberwachung am PC
  • Mitarbeiter per GPS überwachen
  • Überwachung von Mitarbeitern per Kamera erlaubt
  • Muss bei der Arbeitnehmerüberwachung der Betriebsrat eingeschaltet werden

Was Arbeitgeber dürfen? Was am Arbeitsplatz erlaubt ist? Wie es mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei einer schweren Pflichtverletzung aussieht? Ob private Telefonate abgehört werden können? Wann eine verdeckte Überwachung per Einschleusung oder eine verdeckte Videoüberwachung erlaubt und sinnvoll sind? Und was laut Urteilen vom Landesarbeitsgericht Hamm und anderen Arbeitsgerichten im Arbeitsrecht möglich ist, besprechen wir mit Ihnen gerne bei einer persönlichen Chef-Beratung durch einen Wirtschaftsdetektiv.

Ganz gleich welche Maßnahmen wir zur Arbeitnehmerüberwachung vereinbaren, Sie können sich sicher sein, dass alle vertraulichen Unternehmensinformationen auch vertraulich bleiben!

 (Hinweis: Unsere Ausführungen zur Mitarbeiterüberwachung stellen keine Rechtberatung dar.)

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