Videoüberwachnung in Deutschland
Die Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum - das ist für viele von uns ein Reizthema. Klar, Kameras können helfen, Kriminelle zu schnappen oder Anschläge zu vereiteln. Andererseits haben viele Leute einfach ein ungutes Gefühl bei der Vorstellung, überall gefilmt zu werden.
Die Befürworter sagen: An gefährlichen Orten wie Bahnhöfen ist die Überwachung sinnvoll. Wenn da Kameras hängen, trauen sich Terroristen vielleicht nicht ran. Und wenn doch was passiert, kann die Polizei die Täter leichter finden. In England soll die flächendeckende Videoüberwachung jedenfalls mit ein Grund sein, warum die Kriminalität weniger geworden ist. Auch in Deutschland konnte durch Videoüberwachung schon so mancher Täter überführt werden.
Kritiker monieren jedoch, dass der Nutzen von Videoüberwachung begrenzt ist. Studien zeigen, dass Kameras zwar manche Straftaten an überwachten Orten reduzieren können, die Kriminalität sich dann aber einfach verlagert. Ein wirklicher Rückgang der Kriminalitätsrate ist demnach fraglich. Zudem warnen Datenschützer, dass eine lückenlose Videoüberwachung unsere Privatsphäre bedroht. Im schlimmsten Fall könnten Regierungen die Aufnahmen missbrauchen, um politisch Andersdenkende zu überwachen.
Videroüberwachung einrichten
In Deutschland ist die Videoüberwachung durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Öffentliche Stellen dürfen nur dann videoüberwachen, wenn dies erforderlich ist, um konkrete Gefahren abzuwehren. Die Aufzeichnungen müssen nach spätestens 72 Stunden gelöscht werden. Bei privaten Stellen ist Videoüberwachung nur eingeschränkt erlaubt, etwa zur Sicherung des Hausrechts oder des Eigentums. Hier gelten jedoch weniger strenge Löschfristen.
Trotz dieser gesetzlichen Regelungen nimmt die Zahl der Überwachungskameras stetig zu. Allein in Berlin gibt es schätzungsweise über 20.000 Kameras im öffentlichen Raum. Tendenz weiter steigend. Datenschützer sehen diese Entwicklung mit Sorge. Sie fordern, den Einsatz von Videoüberwachung auf das absolut Notwendige zu beschränken und den Bürger besser über seine Rechte aufzuklären.
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Abgesehen von staatlichen Stellen nutzen auch immer mehr Privatpersonen und Unternehmen Videoüberwachung, um ihr Eigentum zu schützen. Hier kommen häufig Detektive und Detekteien ins Spiel. Sie installieren für ihre Kunden professionelle Überwachungssysteme mit versteckten Kameras, welche die Zielobjekte rund um die Uhr aufzeichnen.
Bei Ehepartnern installieren private Detektive mitunter Kameras, um Untreue oder Kindesmissbrauch nachzuweisen. Auch Unternehmen beauftragen Detekteien, um Langfinger oder Industriespione mit verdeckten Kameras zu überführen. Manchmal werden Privatdetektive allerdings auch engagiert, um Mitarbeiter auszuspionieren oder Gewerkschafter einzuschüchtern.
Solche Einsätze von Detektiven werfen ethische Fragen auf, etwa beim Einsatz versteckter Minikameras oder dem heimlichen Mitschneiden von Gesprächen. Zwar dürfen Detektive laut Gesetz keinen höheren Rechtsverstoß begehen als zur Fallaufklärung nötig. Doch die Abwägung fällt nicht immer leicht. Hier wünschen sich Verbraucherschützer strengere Regeln für den Einsatz privater Ermittler.
Insgesamt bleibt die zunehmende Videoüberwachung ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann sie in einigen Fällen die Sicherheit erhöhen. Andererseits besteht die Gefahr, dass der gläserne Bürger zum Dauerzustand wird. Entscheidend ist, die Überwachung auf das absolut Notwendige zu beschränken und strikte Datenschutzregeln einzuhalten. Nur so lässt sich der Spagat zwischen Sicherheit und Bürgerrechten gelingen.