Mitarbeiterüberwachung

Mit Hilfe einer Mitarbeiterüberwachung sollen in erster Linie die Rechte der Arbeitgeber geschützt werden, beispielsweise in Bezug auf die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten, eventuelle Rauchpausen und die Ehrlichkeit der Angestellten.
Des Weiteren bestehen theoretische Möglichkeiten, die Effizienz einzelner Mitarbeiter mittels einer Mitarbeiterüberwachung zu überprüfen.

Mitarbeiterüberwachung erlaubt oder verboten?

Die Grenze des Erlaubten ist dabei recht eng gezogen, denn allzu oft werden die Datenschutzrichtlinien nicht eingehalten und die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ignoriert und verletzt.

So ist es auch kein Wunder, dass Vorfälle, die im Zusammenhang mit einer Mitarbeiterüberwachung bekannt wurden und in denen sich Unternehmen nicht korrekt verhalten haben, immer wieder zu stark beachteten Skandalen entwickeln.

Beispiele der letzten Jahre waren unter anderem Ikea, Lidl, Burger King und die Deutsche Telekom mit ihrem Abhörskandal. Von rechtlicher Seite darf eine Überwachung nicht unangemessen sein: Eingriff und Nutzen müssen in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen.

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Videoüberwachung zur Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

Ein Beispiel: Wird bekannt, dass es einen Mitarbeiter im Unternehmen gibt, der Diebstähle begeht, so ist es nicht zulässig, Kameras in den Geschäftsräumen zu installieren. Diese Maßnahme stellt sämtliche Mitarbeiter unter einen Generalverdacht und das ist dem Einzelfall eines stehlenden Mitarbeiters nicht angemessen. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist in einem solchen Fall als höherwertig eingestuft und die Maßnahme gilt als unangemessen.

Theoretische und teilweise nicht erlaubte, zu einem anderen Teil aber auch durchaus übliche Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung, sind das Einholen von die Mitarbeiter betreffenden Schufa-Auskünften, das Mitschneiden von Telefonaten, das Erfassen der Arbeitszeiten mittels Magnetkarten oder Programmen, Videoüberwachung, GPS-Ortung und weitere Maßnahmen.

Auch Detekteien wenden diverse Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung an und müssen sich hier eng an die rechtlichen Bestimmungen halten. Solche Maßnahmen stellen beispielsweise Einschleusungen dar, ebenso wie Observationen bei häufigen und eventuell unglaubwürdigen Krankmeldungen.

Die im Bereich der Mitarbeiterüberwachung hochqualifizierte Detectei AS arbeitet diskret, seriös und professionell. Ein Anruf genügt – die Mitarbeiter beraten Sie gern.

Überwachung von Mitarbeitern durch Arbeitgeber

Bei der Überwachung eines Mitarbeiters durch Arbeitgeber sind sowohl Persönlichkeitsrechte als auch arbeitsrechtliche Faktoren zu berücksichtigen. Die Frage, ob ein Mitarbeiter bei einem Verdacht durch einen Detektiv-Einsatz überwacht und observiert werden darf, klären Sie am besten durch einen Anruf bei unserer Wirtschaftsdetektei.

Schlagworte: Mitarbeiterüberwachung, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Beschattung, Observation, Wirtschaftsdetektei

Weitere Informationen zur Mitarbeiterüberwachung:

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